Abschlussart: Master of Science (M.Sc.)
Regelstudienzeit: 4 Semester (Vollzeitstudium)
Leistungspunkte (ECTS): 120 Leistungspunkte
Unterrichtssprache: Deutsch oder Englisch
Höheres Fachsemester: ja
Höheres Fachsemester: zum Winter- und Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
1. Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Höheres Fachsemester: 15. Juli für das Wintersemester, 15. Januar für das Sommersemester
Studiengangsbeschreibung
Studienaufbau
Der modularisierte Masterstudiengang entspricht vielfach einem Projektstudium. Pro Semester ist ein größeres Projekt vorgesehen sowie je ein Stegreifprojekt in den ersten drei Semestern. Hinzu kommen Wahlpflicht- und Wahlmodule aus dem Lehrangebot der vier Institute der KIT-Fakultät. Zusätzlich müssen Seminare zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen besucht werden. Das Studium schließt mit dem Masterprojekt und einem begleitenden Kolloquium. Insgesamt besteht im Masterstudium eine große Freiheit bei der Auswahl von vertiefenden Projekten. Die einzelnen Module sind im Studienplan festgelegt, welcher vor Studienbeginn bekannt gegeben wird.
Exemplarischer Studienplan: Architektur (M.Sc.) | |||
1. Semester | 2. Semester | 3. Semester | 4. Semester |
Entwurf Hochbau 12 LP |
Entwurf Städtebau 12 LP |
Entwurf Hochbau oder Städtebau 12 LP |
Masterarbeit 30 LP |
Entwurfsvertiefung 2 LP |
Entwurfsvertiefung 2 LP |
Entwurfsvertiefung 2 LP |
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Tragwerksplanung und Struktur 4 LP |
Modul aus dem Bereich Stadt- und Landschaftsplanung 4 LP |
Modul aus dem Fach Spezialisierung 4 LP |
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Modul aus dem Bereich Entwerfen, Geschichte, Kunst und Theorie 4 LP |
Vorlesungsreihen 4 LP |
Überfachliche Qualifikationen 4 LP |
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Modul aus dem Fach Spezialisierung 4 LP |
Modul aus dem Fach Spezialisierung 4 LP |
Seminarwoche 2 LP |
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Stegreife 4 LP |
Modul aus dem Fach Spezialisierung 4 LP |
Forschungsseminar / Freie Studienarbeit 4 LP |
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Vorbereitung Masterarbeit 2 LP |
Qualifikationsziele
Die Ausbildungsinhalte des Masterstudiengangs Architektur orientieren sich im Wesentlichen an den Richtlinien der Bundesarchitektenkammer und der internationalen Vereinigungen wie UIA und AESOP. Des Weiteren hat die Bundesstiftung Baukultur die gesellschaftlichen Anforderungen an den Berufsstand klar herausgearbeitet und in einem breiten diskursiven Prozess aktualisiert.
Die Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Architektur haben eine hochrangige insgesamt fünfjährige Ausbildung für besonders verantwortungsvolle, komplexe und innovative Tätigkeiten im Bereich des Planens und Bauens, der Forschung und Entwicklung in der Architektur erworben.
Sie haben damit den berufsqualifizierenden Abschluss erreicht, der zusammen mit einer zwei- bzw. dreijährigen Praxisphase die Bedingung für die Bauvorlageberechtigung und die Mitgliedschaft in der jeweiligen Architektenkammer ist. Da der konsekutive Master die internationalen Normen (EU, UTA, UNESCO) in vollem Umfang erfüllt, öffnen sich damit uneingeschränkt auch internationale Berufsperspektiven.
Bei einer entsprechenden Schwerpunktsetzung im Bereich der Stadtplanung erfüllen sie die studienbezogenen Bedingungen, um eine Aufnahme in die Stadtplanerliste des jeweiligen Bundeslandes zu beantragen.
Sie sind somit vorbereitet für eine praktische und wissenschaftliche Tätigkeit in den Berufsfeldern der Architektur und der Stadt- und Landschaftsplanung.
Durch den vier Semester dauernden Masterstudiengang haben die Absolventinnen und Absolventen die fachspezifische und wissenschaftliche Qualifikation für eine sich anschließende Promotion im Bereich der Architektur oder verwandter Studiengänge erworben. Dabei bauen die Studierenden des Masterstudiums auf den Grundlagen auf, die sie im Bachelorstudium erlangt haben. Sie erweitern das im Bachelorstudium angelegte vernetzte Denken um interdisziplinäre Elemente.
Gemeinsam mit dem hohen Maß an Wissenschaftlichkeit und Eigenständigkeit während aller Phasen des Masterstudiums, der Arbeit in einem international geprägten Umfeld und dem Verständnis für komplexe, auch ökologische Zusammenhänge sind sie in der Lage, im professionellen Umfeld eines Architekturbüros in leitender Position verantwortungsvoll, integrierend und nachhaltig zu agieren.
Sie besitzen vertiefte Kenntnis über die verschiedenen System- und Komplexitätsebenen des Berufsbilds und sind in der Lage, die Verknüpfungen zwischen den Teilgebieten der Architektur nachzuvollziehen.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ein vertieftes Bewusstsein und eine ausgeprägte Sensibilität für den nachhaltigen Umgang mit der Natur und Umwelt entwickelt und kennen die baukulturellen Herausforderungen, die damit verbunden sind.
Sie können wissenschaftliche und fachspezifische Erkenntnisse, wie eine zeitgemäße Architektur und Stadtplanung formuliert werden kann, kritisch bewerten und die Verbindung zum gesellschaftlichen Kontext herstellen. Sie sind in der Lage in diesem Zusammenhang eine eigene und fundierte Haltung zu entwickeln.
Sie wenden die zentralen Begriffe der Fachsprache in Deutsch und Englisch an und verfügen über fundierte Kenntnisse über die aktuellen Fragstellungen des Berufsstands und der Forschungslandschaft.
Sie haben ein breites und vertieftes Wissen in den verschiedenen Fachgebieten der Architektur erworben. Dazu gehört ein theoretisch künstlerisches Verständnis, ein technisch konstruktives Wissen, eine Sensibilität für den Kontext und eine bauhistorische und kunstgeschichtliche Bildung.
Die Absolventinnen und Absolventen haben gelernt, selbstständig zu denken und zu handeln sowie eigene Positionen zu entwickeln. Sie sind mit verschiedenen Formen des wissenschaftlichen Arbeitens vertraut und können in Forschungsteams mitwirken. Dabei sind sie in der Lage, vielschichtige Probleme zu analysieren und Sachverhalte kritisch zu hinterfragen. Darauf aufbauend können Strategien zur Problemlösung in hohen Abstraktionsgraden entwickelt werden. Sie können komplexe räumliche Situationen vorstellungsmäßig durchdringen und in nachvollziehbarer, eindeutiger Art mit unterschiedlichen Werkzeugen wiedergeben.
Sie haben die Teamarbeit durch die fünfjährige Arbeit in den sechs Bachelorentwurfsstudios und den drei Masterprojekten erlernt und vielfältige Erfahrungen in unterschiedlichen interdisziplinären Gruppenkonstellationen gesammelt. Sie können darüber hinaus Projektarbeiten moderieren und koordinieren sowie Führungsaufgaben übernehmen.
Die Absolventinnen und Absolventen haben das Erschließen von Informationsquellen vertieft und können die Erkenntnisse gezielt und strukturiert nutzen. Die daraus abgeleiteten Arbeitsergebnisse können publikumsorientiert präsentiert und in einer verständlichen Form dokumentiert werden.
Berufsperspektiven
In erster Linie werden Absolventen und Absolventinnen des Master-Studiums Architektur als Führungskräfte in der Planung, dem Entwurf und der Gestaltung von Gebäuden und Gebäudekonzepten in Architektur- und Ingenieurbüros oder als freischaffender Architekt bzw. freischaffende Architektin tätig. Für eine freischaffende Tätigkeit ist die Mitgliedschaft in einer Architektenkammer notwendig, dies nur mit einem Masterabschluss möglich. Darüber hinaus finden Architekten und Architektinnen auch in der Bauplanung, der Denkmalpflege, der Stadtplanung und -entwicklung, der Landschaftsplanung und -gestaltung, der Verkehrsplanung, der Raumplanung bei öffentlichen Hochbau- und Planungsbehörden sowie privaten Einrichtungen Betätigungsfelder. Daneben zählen auch Designbüros und weitere gestalterische Dienstleister, Immobilienmanagement-Unternehmen sowie Berufs- und Hochschulen (im Bereich Forschung und Lehre) zu potenziellen Arbeitgebern. Architekten und Architektinnen werden auch zur planerischen, gestalterischen und technischen Beratung von Bauprojekten unterschiedlicher Art konsultiert. Grundsätzlich bietet ein Masterabschluss auch die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Karriere in Wissenschaft und Forschung. Mit dem Masterabschluss werden zugleich die Grundlagen für eine anschließende Promotion gelegt.
Besonderheiten des Studiengangs
Besonderheiten von Architektur M.Sc. am KIT
- intensive persönliche Betreuung durch Lehrkräfte mit nationalem und internationalem Renommee
- Einbindung der Studierenden in Forschungsprojekte aller Fachdisziplinen
- Bescheinigung besonderer Studienschwerpunkte
- Kontingent an Zeichenarbeitsplätzen in großzügigen Studios
- großes Angebot an gut ausgestatteten und betreuten Studienwerkstätten
- umfassende Geräteausleihe zum Modellbau
- umfangreiche Fachbibliothek Architektur
- Materialbibliothek mit Sammlungsschwerpunkt Nachhaltige Baustoffe
- Rund um die Uhr nutzbarer Druckerraum (Plotpool)
- Südwestdeutsches Archiv für Architektur und Ingenieurbau (saai)
- Vernetzung mit zahlreichen kulturellen Institutionen der Region
Das bietet dir das KIT
- zentraler Campus im Grünen, direkt an der Innenstadt
- 24h-Bibliothek mit Einzel- und Gruppenarbeitsplätzen
- breites, günstiges Verpflegungsangebot (Mensa, Cafeteria, Koeri- und Pizzawerk)
- zahlreiche überfachliche Angebote zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung, z.B. Lern-, Schreib- und Perspektivenlabor
- Auslandsstudium z.B. über Erasmus
- ausgezeichnetes Hochschulsportangebot mit einer großen Auswahl an Sportarten
- umfassendes kulturelles Angebot mit Uni-Orchestern, -Chören und -Theatergruppen
- umfangreiche Unterstützung für den Berufseinstieg und die Selbstständigkeit
- international ausgerichtete Studiengänge und vielfältige Austauschprogramme
- moderne Labore und praxisnahe Lehrmethoden
- Lernraum-App
- vielfältige studentische Initiativen, Vereine und Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung des Campusleben
- nach dem Studium in Kontakt bleiben über das Alumni-Netzwerk
Zugangsvoraussetzungen und Sprachnachweise
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen für den Zugang zum Masterstudiengang Architektur sind auf der Basis der aktuellen Zugangssatzung:
- Bachelorabschluss
ein bestandener Bachelorabschluss (oder mindestens gleichwertiger Abschluss) im Studiengang Architektur (oder einem Studiengang mit im Wesentlichen gleichem Inhalt) an einer Universität, Fachhochschule oder Berufsakademie bzw. Dualen Hochschule oder an einer ausländischen Hochschule. Das Studium muss im Rahmen einer mindestens dreijährigen Regelstudienzeit und mit einer Mindestanzahl von 180 ECTS-Punkten absolviert worden sein. - Mindestkenntnisse und Mindestleistungen in den Bereichen
- Entwerfen im Umfang von 60 LP, davon ein Städtebauprojekt im Umfang von mindestens 10 LP
- Bautechnik im Umfang von 30 LP
- Theoretische und historische Grundlagen im Umfang von 20 LP
- Gestalten und Darstellen im Umfang von 20 LP
- Stadt- und Landschaftsplanung im Umfang von 15 LP
Fehlen Mindestleistungen im Umfang von maximal 30 LP, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass diese Leistungen innerhalb der ersten drei Semester des Masterstudiengangs nachgeholt werden. - Praktikum
ein zwölfwöchiges Praktikum in Vollzeit in einem Architekturbüro oder in einer Hochbauabteilung eines Amtes oder eines großen Unternehmen
Fehlt das Berufspraktikum, kann eine Zulassung mit der Auflage erfolgen, dass es bis zum Beginn des dritten Fachsemesters des Masterstudiengangs nachgeholt wird. - Fachspezifischer Studierfähigkeitstest (Entwurfs- und Projektmappe / Gespräch)
die erfolgreiche Teilnahme an einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur, bestehend aus einer Entwurfs- und Projektmappe mit Arbeitsproben und zusätzlich einem obligatorischen Gespräch, wenn in der Mappe 41 bis 60 Punkte erzielt wurden - Motivationsschreiben
ein Motivationsschreiben im Umfang von maximal 500 Wörtern für die Wahl des Masterstudiengangs Architektur am KIT
Sprachvoraussetzungen und -nachweise
Für den Masterstudiengang Architektur benötigst du ausreichende Kenntnisse der deutschen oder der englischen Sprache. Deine Deutschkenntnisse müssen mindestens dem Niveau C1, deine Englischkenntnisse mindestens dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) entsprechen.
Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse
Als Nachweis für deine Deutschkenntnisse genügt dein Schulabschluss,
- wenn du ihn an einer deutschsprachigen Schule im In- oder Ausland erworben hast,
- wenn du Absolventin oder Absolvent einer bilingualen Sekundarschule im In- oder Ausland bist und eine bilinguale Deutschprüfung abgelegt hast, wie z.B. das AbiBac oder das Gemischtsprachige International Baccalaureat (GIB) oder
- wenn du deinen Abschluss zwar an einer ausländischen Schule gemacht hast, mit dem jeweiligen Land aber eine sonstige offizielle Übereinkunft über die Anerkennung deines Schulabschlusses oder Sprachzeugnisses als Sprachnachweis für ein Hochschulstudium in Deutschland besteht.
Eine vollständige Liste der ausländischen Schulabschlüsse und Sprachzeugnisse, die als Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse anerkannt sind, findest du auf der Webseite der Kultusministerkonferenz.
Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht an einer der oben erwähnten Einrichtungen erworben, musst du – unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit – einen gesonderten Sprachnachweis erbringen. Akzeptiert werden dabei ausschließlich
- der bestandene „Prüfungsteil Deutsch“ der Feststellungsprüfung,
- die bestandene DSH mit dem Gesamtergebnis DSH-2,
- die bestandene TestDaF-Niveaustufe 4 in allen vier Prüfungsteilen (Leseverstehen, Hörverstehen, Schriftlicher Ausdruck, Mündlicher Ausdruck) oder
- ein vergleichbares, anerkanntes Zertifikat über ausreichende Deutschkenntnisse.
Um in Erfahrung zu bringen, welche weiteren anerkannten Zertifikate vom KIT als vergleichbar akzeptiert werden können, wendest du dich
- als deutsche oder Deutschen gleichgestellte Bewerberin oder Bewerber an den Studierendenservice
- als Bewerberin oder Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit an das International Students Office
Nachweis ausreichender Englischkenntnisse
Als Nachweis für deine Englischkenntnisse genügt
- dein Abiturzeugnis, wenn du Englisch mindestens fünf Jahre bis zum Abschluss belegt hast und deine Abschluss- oder Durchschnittsnote der letzten beiden Jahre des Englischunterrichts mindestens der deutschen Note 4 (ausreichend) bzw. mindestens 5 Punkten entspricht oder
- ein Hochschulabschluss einer Hochschule mit Englisch als einziger Unterrichts- und Prüfungssprache, wobei Englisch als einzige und offizielle Sprache des absolvierten Studiengangs im Diploma Supplement, im Transcript of Records oder in der Abschlussurkunde ausgewiesen sein muss
Ansonsten werden als Nachweise ausschließlich die in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung des KIT aufgelisteten international anerkannten Englischtests akzeptiert. Diese sind:
-
Test of English as Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 90 Punkten im internet-based Test oder
-
IELTS mit einem Gesamtergebnis von mindestens 6.5 und keiner Section unter 5.5 oder
-
University of Cambridge Certificate in Advanced English (CAE) oder
-
University of Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE) oder
-
UNIcert mindestens Stufe II
Bitte beachte:
Sprachnachweise sind äußerst wichtige Bewerbungsunterlagen, die deine Immatrikulation verhindern können, wenn du sie nicht fristgerecht vorlegst. Kläre deshalb früh im Bewerbungsprozess, ob du die nötigen Sprachnachweise für deinen Studiengang hast und plane gegebenenfalls die Teilnahme an einem der oben genannten Sprachtests ein. Die Frist, innerhalb der du Sprachweise vorlegen musst, entspricht der Immatrikulationsfrist, die in deinem Zulassungsangebot genannt wird. In begründeten Fällen kannst du eine Verlängerung dieser Frist beantragen. Die Verlängerung kann maximal bis zum Beginn der Vorlesungszeit gewährt werden.
Auswahlverfahren
Es stehen jährlich 94 Studienplätze zur Verfügung. Diese werden anhand einer Rangliste unter denjenigen Bewerberinnen und Bewerbern vergeben, die die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Die Rangliste basiert auf maximal 100 erreichbaren Bewertungspunkten.
Dabei kannst du im Einzelnen erreichen:
- max. 15 Punkte für die Gesamtnote der akademischen Abschlussprüfung
- max. 5 Punkte für dein Motivationsschreiben
- max. 80 Punkte für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest (Entwurfs- und Projektmappe / Gespräch)
Ab 61 Punkten gilt der Studierfähigkeitstest als bestanden. Bei 40 Punkten oder weniger gilt er als nicht bestanden und du erhältst eine Ablehnung. Liegt dein Ergebnis zwischen 41 und 60 Punkten, wirst du zu einem obligatorischen Gespräch gemäß § 6 der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur eingeladen.
Detailinformationen zu Zeitpunkt, Anmeldung und weiteren Modalitäten des Gesprächs findest du auf der Webseite für den Masterstudiengang Architektur der Fakultät. Bei weiteren Fragen wendest du dich bitte direkt an die Fachstudienberatung der Fakultät.
Bewerbungsportal
Bewerbung für das 1. Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Bewerbung für das 2. oder höheres Fachsemester
öffnet am 15.05.2025.
Ansprechpersonen
Studienberaterin
Zentrale Studienberatung (ZSB)
+49 721 608 - 44930
Carmen Reck ∂does-not-exist.kit edu
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Zentrale Studienberatung (ZSB)
Engelbert-Arnold-Str. 2
76131 Karlsruhe
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Dienstleistungseinheit Studium und Lehre
- Studierendenservice -
Kaiserstr. 12
76131 Karlsruhe
Erster Anlaufpunkt für ausländische Bewerberinnen und Bewerber
First point of contact for international applicants
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
International Students Office (IStO)
Adenauerring 2
76131 Karlsruhe
Informationsmaterial
Modulhandbuch
Satzungen und Ordnungen
Titel | Stand | Download |
---|---|---|
2024 KIT 007 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 27.02.2024, veröffentlicht 27.02.2024 | |
2023 KIT 060 Satzung zur Änderung der Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 24.07.2023, veröffentlicht 24.07.2023 | |
2019 KIT 051 Satzung für das hochschuleigene Zugangs- und Auswahlverfahren im Masterstudiengang Architektur am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) | 22.11.2019, veröffentlicht 22.11.2019 |
Vorlesungszeiten
WS 2024/25
21.10.2024 - 15.02.2025
SS 2025
22.04.2025 - 02.08.2025
WS 2025/26
27.10.2025 - 21.02.2026
SS 2026
20.04.2026 - 01.08.2026
WS 2026/27
26.10.2026 - 20.02.2027
SS 2027
19.04.2027 - 31.07.2027
WS 2027/28
25.10.2027 - 19.02.2027
SS 2028
18.04.2028 - 29.07.2028
Vorlesungen finden nicht statt:
- Vom 24.12. bis zum 06.01.
- in der Woche nach Pfingsten
- sowie an allen gesetzlichen Feiertagen, die für das Land Baden-Württemberg gelten